Im Folgenden werden Vertragspartner der Andreas Wanjek Akademie als Teilnehmer und die Andreas Wanjek Akademie als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie Inhouse und Onlineseminare. (im folgenden „Leistungen“).
1.2 Die Akademie erbringt Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Akademie mit solchen Teilnehmern.
2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.3 Der Teilnehmer kann sich schriftlich oder per e-mail einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform erhält.
2.4 Die Akademie ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.
2.5 Es besteht die Möglichkeit, in Textform per e-mail von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des e-maileingangs maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
3.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Akademie. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben.
3.2 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme und ggf. Verpflegung. Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Akademie nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Teilnehmer daraus nicht.
4.4 Für eine als „Garantierte Durchführung“ gekennzeichnete Veranstaltung wird die Durchführung garantiert. Ist die entsprechende Veranstaltung bei der Buchung bereits ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer solchen Veranstaltung. Die Akademie behält sich bei Erkrankung eines Dozenten oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen und solcher, die die Akademie nicht zu vertreten hat (z. B. Änderung von pandemiebedingten Vorgaben) vor, die Veranstaltung dennoch abzusagen. Bei einer solchen Absage wird die Akademie versuchen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Akademie bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Auf Schadensersatz haftet die Akademie, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung der Akademie jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 5.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Akademie nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitern der Akademie. Sie gilt nicht, soweit die Akademie bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die die Akademie haften soll, unverzüglich der Akademie in Textform anzuzeigen.
5.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6.1 Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das diese Partei keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) ihre Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen Leistungspflichten der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann – außer in gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt - nicht auf Höhere Gewalt gestützt werden. § 287 Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.
7.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.
7.2 Jedwede Verwendung der Andreas Wanjek Akademie Wort-/Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie.
7.3 Die Akademie wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die die Akademie bei der Durchführung der Leistungen zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung der Leistungen nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.4 Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Dazu setzt die Akademie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die Akademie alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.
8.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).